Übersetzen:
a) beglaubigte Übersetzungen laut Verordnung des Justizministers vom dem 25. August 1986 zur Entlojnung der vereidigten Dolmetscher mit späteren Änderungen
- aus dem Polnischen ins Deutsche: 30,07 zł 1) für 1125 Zeichen2)
- aus dem Deutschen ins Polnische: 23,00 zł 1) für 1125 Zeichen2)
- Korrektur und Beglaubigung eines vorgelegten Textes (50% des Normalsatzes)
- Übersetzung eines handgeschriebenen Textes oder aus einer schwer lesbaren Kopie, oder eines Fachsprache enthaltenden Textes (125% des Normalsatzes)
Eine angefangene Seite wird als eine neue Seite abgerechnet.
Der Preis wird nach der Zahl der Seiten des übersetzten Textes berechnet. Eine beglaubigt übersetzte Seite enthält 1125 Zeichen.
Achtung! Die Zahl der übersetzten Seiten, besonders im Fall der beglaubigten Übersetzung, entspricht meistens nicht der Zahl der Seiten des zur Übersetzung aufgetragten Textes
b) nicht beglaubigte Übersetzungen
Standardtexte
- aus dem Polnischen ins Deutsche: 40 zł 1) für 1800 Zeichen 2)
- aus dem Deutschen ins Polnische: 35 zł 1) für 1800 Zeichen 2)
Fachtexte
- aus dem Polnischen ins Deutsche: 40 zł 1) für 1500 Zeichen 2)
- aus dem Deutschen ins Polnische: 35 zł 1) für 1500 Zeichen 2)
Dolmetschen:
- 80 zł 1) pro Stunde bei Verhandlungen und Handelsgesprächen
- 100 zł 1) pro Stunde auf Feiern und Festen
1) Die Preise sind netto angegeben
2) Die Zeichenzahl enthält Leerzeichen
im Falle einer festen Zusammenarbeit, besteht die Möglichkeit, über Preise zu verhandeln.